Als erfahrene Kunsttherapeutin in einer psychiatrischen und psychosomatischen Klinik und als psycho-soziale Beraterin in einem Unternehmen biete ich Ihnen ein ambulantes Angebot an, in dem ich Methoden aus der Kunsttherapie und der Systemischen Beratung kombiniere. In meiner Praxis in Kronberg finden Sie den Raum, das Material und meine Begleitung, um sich nicht nur mit Worten, sondern auch – wenn Sie mögen – kreativ auszudrücken. Wenn Sie unsicher sind, ob das etwas für Sie ist, dann biete ich Ihnen systemische Beratungsgespräche an, in denen Sie neue Sichtweisen und Lösungen für Ihre Themen entwickeln können. Egal welchen Zugang Sie wählen, Sie profitieren immer von Anregungen aus beiden Welten.

In der „Zeitschrift für Systemische Therapie und Beratung“ habe ich meine Erfahrungen veröffentlicht und die Vorteile einer Kombination von Kunsttherapie und Systemischer Beratung dargelegt.
Ich arbeite mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern einzeln oder in Gruppen in folgenden Bereichen:
- Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und Stärken
- Umgang mit Erschöpfung, Stress und Mehrbelastung
- Umgang mit privaten, beruflichen oder schulischen Herausforderungen und Entscheidungen
- Bewältigung von Krisen, Umbrüchen und emotionalen Belastungen
- Bearbeitung leichter psychischer Störungen, wie z. B. Angst- und Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, leichte depressive Störungen
WICHTIG: Kunsttherapeutische Verfahren setzen kein künstlerisches Können voraus. Es geht nur um Ihren individuellen Ausdruck und nicht um Ästhetik. Die Kunsttherapie gehört zum Standardangebot in Kliniken und Reha-Einrichtungen; ihre Wirkung ist in der Praxis belegt.
Wenn Sie mit langen Wartezeiten bei kassenärztlich zugelassenen Praxen konfrontiert sind, können Sie diese Zeit sinnvoll in meiner Praxis überbrücken. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für Heilpraktiker*innen, einige private und Zusatzversicherungen oder Beihilfen sehen dies vor. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten oder einen Teil davon übernimmt. Sie können die Kosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.





